Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.03.1999 - 4 U 1641/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Zur Ausstrahlungspflicht bei Wahlwerbespots
Verfahrensgang
- LG Mainz, 01.09.1998 - 1 O 377/98
- OLG Koblenz, 09.03.1999 - 4 U 1641/98
Papierfundstellen
- ZUM 1999, 418
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.1999 - 4 U 1641/98
Auch nach dem Tod darf der Einzelne in seinem allgemeinen Achtungsanspruch nicht herabgewürdigt oder erniedrigt werden (vgl. BVerfG NJW 1971, 1645, 1647 - Mephisto). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.1999 - 4 U 1641/98
Wenn es um die Auseinandersetzung zwischen politischen Parteien im Wahlkampf geht, verstärkt Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG die Vermutung für die Zulässigkeit freier Rede mit der Folge, dass gegen das Äußern einer Meinung nur in äußersten Fällen eingeschritten werden darf (BVerfG NJW 1983, 1415, 1416 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79] ). - BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66
"Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.1999 - 4 U 1641/98
Gemäß Art. 1 Abs. 1 GG wird der Verstorbene deshalb gegen grobe Entstellungen seines abgeschlossenen Lebensbildes, gegen die er sich nicht mehr selbst verteidigen kann, auf Verlangen seiner Angehörigen geschützt (BGHZ 50, 133, 137; BGH NJW 1974, 1371), ein Verlangen, wie es vorliegend der Enkel Adenauers ausdrücklich an die Beklagte gestellt hatte.
- BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75
Wahlwerbesendungen
Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.1999 - 4 U 1641/98
Dies bedeutet, dass der Fernsehsender die Sendung einer Wahlwerbung nur dann ablehnen darf, wenn sie offenkundig gegen allgemeine Gesetze verstößt und der Verstoß nicht leicht wiegt (BVerfG NJW 1978, 1043, 1045 [BVerfG 14.02.1978 - 2 BvR 523/75] ). - BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73
Persönlichkeitsschutz Verstorbener - Grobe Entstellung - Angehörige - …
Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.1999 - 4 U 1641/98
Gemäß Art. 1 Abs. 1 GG wird der Verstorbene deshalb gegen grobe Entstellungen seines abgeschlossenen Lebensbildes, gegen die er sich nicht mehr selbst verteidigen kann, auf Verlangen seiner Angehörigen geschützt (BGHZ 50, 133, 137; BGH NJW 1974, 1371), ein Verlangen, wie es vorliegend der Enkel Adenauers ausdrücklich an die Beklagte gestellt hatte. - BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.1999 - 4 U 1641/98
Dabei ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine großzügige Handhabung des Prüfungsrechts geboten (BVerfG NJW 1985, 2521 [BVerfG 25.04.1985 - 2 BvR 617/84] ).